Notruf und Monitoring

Externe Notrufweiterleitung und Fernüberwachung der Aufzugsanlage

Notruf

Aufzugsanlagen werden nach den aktuellen EU-Normen DIN EN 81-20 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ projektiert und errichtet. Speziell die Ausführung des Notrufsystems wird in der DIN EN 81-28 „Fernnotruf für Personen- und Lastenaufzüge“ geregelt.

Nachdem eine Aufzugsanlage errichtet und in Betrieb genommen wurde, gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV Anhang 1, Pkt. 4.1.). Hier wird gefordert: „Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2, Abschnitt 2, Nummer 2, betreibt, hat sie regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach §4, Absatz 5, Satz 3 zu unterziehen.“

In den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden die Forderungen der BetrSichV konkretisiert:

  • TRBS 3121 „Betrieb von Aufzügen“ und
  • TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein…“

Wir können als ORBA-Lift diese Betreiberpflichten durch Abschluss eines Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrages und Aufschaltung auf die ORBA-Notrufzentrale übernehmen.

Bitte lesen Sie dazu auch unser Infoblatt zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Der Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrag beinhaltet:

  • Die Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale und die Bereithaltung des Personals für Notbefreiungen
  • Optional können folgende Leistungsmerkmale beauftragt werden: Bereitstellung eines Telefonanschlusses über GSM-Adapter mit aktivierter SIM-Karte, wenn an der Aufzugsanlage kein Festnetz-Telefonanschluss installiert ist.

Lift-Monitoring

Zusätzlich zur Notrufaufschaltung kann:

  • die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf unser Lift-Monitoring-System (LMS) erfolgen. Mit dem LMS können Systemdaten der Aufzugssteuerung übertragen werden, um schon vor dem Entstehen von Betriebsstörungen kritische Betriebszustände zu erkennen und darauf reagieren zu können,
  • ein erweitertes Lift-Monitorings-System mit Übernahme der sogenannten Aufzugswärter-Funktion eingesetzt werden.

Damit übernehmen wir vom Betreiber die regelmäßigen Kontrollaufgaben an der Aufzugsanlage hinsichtlich Anlagensicherheit und Funktionsfähigkeit (ausgenommen sind Verglasungen und Glastüren).

Vorteile des Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrages:

  • Externe Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle ist jederzeit möglich.
  • In der Notrufzentrale wird die Aufzugsanlage über eine Identifikation eindeutig erkannt.
  • Mit der Befreiungsmaßnahme wird umgehend begonnen.
  • Durch die Mitarbeiter in der Notrufzentrale kann zu jeder Zeit mit den Eingeschlossenen Kontakt aufgenommen werden.
  • Alle Handlungen, vom Notrufeingang bis zum Ende des Einsatzes, werden protokolliert.

Ansprechpartner

Stephan Seidel

Vertriebsgebiet Sachsen und Thüringen – speziell Notrufsysteme

Telefon: 03765 7810-51
E-Mail: service@orba.de

Andre Weiland

Vertriebsgebiet Bayern

Telefon: 089 86488900
E-Mail: muenchen@orba.de

Angebot anfordern – kostenfrei und unkompliziert

Gern senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Nutzen Sie dazu das folgende Formular und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.


Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen* .

*) Pflichtfelder