Externe Notrufweiterleitung und Fernüberwachung der Aufzugsanlage
Notruf
Aufzugsanlagen werden nach den aktuellen EU-Normen DIN EN 81-20 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ projektiert und errichtet. Speziell die Ausführung des Notrufsystems wird in der DIN EN 81-28 „Fernnotruf für Personen- und Lastenaufzüge“ geregelt.
Nachdem eine Aufzugsanlage errichtet und in Betrieb genommen wurde, gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV Anhang 1, Pkt. 4.1.). Hier wird gefordert: „Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2, Abschnitt 2, Nummer 2, betreibt, hat sie regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach §4, Absatz 5, Satz 3 zu unterziehen.“
In den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden die Forderungen der BetrSichV konkretisiert:
- TRBS 3121 „Betrieb von Aufzügen“ und
- TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein…“
Wir können als ORBA-Lift diese Betreiberpflichten durch Abschluss eines Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrages und Aufschaltung auf die ORBA-Notrufzentrale übernehmen.
Bitte lesen Sie dazu auch unser Infoblatt zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Der Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrag beinhaltet:
- Die Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale und die Bereithaltung des Personals für Notbefreiungen
- Optional können folgende Leistungsmerkmale beauftragt werden: Bereitstellung eines Telefonanschlusses über GSM-Adapter mit aktivierter SIM-Karte, wenn an der Aufzugsanlage kein Festnetz-Telefonanschluss installiert ist.
Lift-Monitoring
Zusätzlich zur Notrufaufschaltung kann:
- die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf unser Lift-Monitoring-System (LMS) erfolgen. Mit dem LMS können Systemdaten der Aufzugssteuerung übertragen werden, um schon vor dem Entstehen von Betriebsstörungen kritische Betriebszustände zu erkennen und darauf reagieren zu können,
- ein erweitertes Lift-Monitorings-System mit Übernahme der sogenannten Aufzugswärter-Funktion eingesetzt werden.
Damit übernehmen wir vom Betreiber die regelmäßigen Kontrollaufgaben an der Aufzugsanlage hinsichtlich Anlagensicherheit und Funktionsfähigkeit (ausgenommen sind Verglasungen und Glastüren).
Vorteile des Fernnotruf-Bereitschafts-Vertrages:
- Externe Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle ist jederzeit möglich.
- In der Notrufzentrale wird die Aufzugsanlage über eine Identifikation eindeutig erkannt.
- Mit der Befreiungsmaßnahme wird umgehend begonnen.
- Durch die Mitarbeiter in der Notrufzentrale kann zu jeder Zeit mit den Eingeschlossenen Kontakt aufgenommen werden.
- Alle Handlungen, vom Notrufeingang bis zum Ende des Einsatzes, werden protokolliert.
Ansprechpartner
Stephan Seidel
Vertriebsgebiet Sachsen und Thüringen – speziell Notrufsysteme
Telefon: 03765 7810-51
E-Mail: service@orba.de
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